Sylter Schädlingsbekämpfung
 

Marder & Co.

Unter den Lässtlingen des Gartens und der Dachböden sind wohl drei Tiere am auffälligsten:

  • Marder 
  • Wildkaninchen
  • Maulwurf                                                                                                    

Der Steinmarder ist ein sehr anpassungsfähiges Tier der gerne auf Dachböden und Scheuen Unterschlupf sucht. Sein Besuch kann leider sehr störend sein. Nicht nur die schlafraubende Geräuschkulisse während der Ranzzeit, sondern auch die mitgebrachte verwesende Beute kann extrem störend werden.

Steinmarder gehören zu den durch die Bundesartenschutzverordnung geschützten Arten. Es ist, wie bei allen anderen geschützen Arten verboten, die Tiere zu töten oder die Lebensstätten zu zerstören. Dies gilt auch für Steinmarder, obwohl sie nicht zu den bedrohten Arten gehören. Steinmarder unterliegen auch dem Jagdrecht. Dies bedeutet, dass ausgebildete Jäger die Tiere während der Jagdzeiten in ihren Revieren schießen und in speziellen Fallen fangen dürfen. Die Jagdzeit auf Steinmarder dauert von Mitte Oktober bis Ende Februar.

Ist das Fangen und Aussetzen von Mardern an anderem Ort eine sinnvolle Maßnahme?                                                           Meines Erachtens ist diese Methode untauglich. Das ausgesetzte Tier neigt dazu, den beschwerlichen Weg nach Hause anzutreten. Beobachtungen haben auch ergeben, das das nun freigewordene Revier schnell von Jungmardern neu besetzt wird.                                                                                                                                                                                                                            Über kurz oder lang wirken nur Vergrämungsmaßnahmen. Wobei die freiverkäuflichen Ultraschallgeräte mehr den Mensch nervt als die Marder. Wildtiere können sich schnell an permanente Geräuschkulissen gewöhnen. Ähnlich ist die Problematik mit den Wildkaninchen, welche ebenfalls unter dem Jagdrecht stehen und auf befriedetem Gebiet und auch während der Aufzucht der Jungen nicht bejagt werden dürfen.


 
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